Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobil DJ mit eigener Technik
Von Andreas Dörries (DJ ANDY)
Stand 01.08.2022
1. Für alle Geschäftsvorgänge im mobil Dj Bereich mit Technik gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Buchung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen meine AGB. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste, bzw. der individuell verhandelte Preis. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Über Preise und Details ist Stillschweigen zu wahren.
2. Auf- und Abbau der Musik-/ Lichtanlage erfolgt vor/nach der Veranstaltung. Hierfür ist der kürzeste berollbare Weg freizuhalten. Bei Treppen oder sonstigen Hindernissen verpflichtet sich der Veranstalter einen Helfer für das Be- und Entladen der Technik zu stellen. Wird kein Helfer gestellt kann der Künstler einen Helfer mitbringen. Dieses verursacht zusätzliche Kosten. Die Technik wird generell vor dem Eintreffen der Gäste aufgebaut. Ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, die Technik weit vor Beginn der Veranstaltung
aufzubauen, kann eine zusätzliche Anfahrtspauschale berechnet werden.
3. Für Veranstaltungen mit Standard Equipment bis 150 Personen wird ein normaler Stromanschluss 240V / 16A benötigt, für Veranstaltungen ab 150 Personen ein 16A Starkstromanschluss. Fi Schutzschaltung 0,03A. Für Outdoor Veranstaltungen wird, sofern kein Stromanschluss vorhanden ist , nur ein professionelles Aggregat nach vorheriger Absprache akzeptiert. Für alle Schäden an meinen Geräten und meiner Person, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Veranstaltung, mit inbegriffen sind Auf- und
Abbauzeiten, verursacht werden, haftet der Veranstalter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe zum Neuwert.
Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Ausgenommen sind alle Schäden, welche durch ein Verschulden des Künstlers oder dessen eigenes Personal entstehen.
4. Für die Verpflegung (Essen und Getränke) des Künstlers und gegebenenfalls seiner Unterstützung, hat der Veranstalter die Kosten zu tragen.
5. Alle Angebote sind Festpreise für den genannten Zeitraum. Wird dieser überschritten fällt eine Stundenpauschale von 60 € an. Das Angebot beinhaltet Musikanlage, inklusive kleiner Lichtanlage für die Tanzfläche (Basispaket) sowie die zusätzlich aufgeführten
Leistungen. Wenn die örtlichen Gegebenheiten eine Aufstellung der Ton / Lichtanlage nicht ermöglichen, kann diese verkleinert oder ganz weggelassen werden. Individuell persönliche Vorgespräche sind nicht ortsgebunden und können auch per Telefon durchgeführt werden. Gespräche unter "vier Augen" werden nach Vereinbarung in Dassel oder direkter Umgebung durchgeführt.
6. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ für Auftragserstellung und Auslagen zu entrichten. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor dem vereinbartem Termin, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%der vereinbarten Gage berechnet.  Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin oder später, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gage berechnet. Bei einer Absage 7 Tage vor der Veranstaltung ist die vereinbarte Gage in voller Höhe zu entrichten. Diese ist auf mein Konto   Volksbank Seesen IBAN DE47278937600207414100  BIC:GENO DEF1 SES zu überweisen.Sollte der  DJ  den Termin nicht einhalten können so wird ein Ersatz DJ gestellt. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Erkrankung ,Tod) oder sonstiger außerordentlicher Gründe sind beide Vertragspartner von ihrer Leistungsverpflichtung entbunden. Dieses ist entsprechend nachzuweisen. Fällt die Veranstaltung kurzfristig egal aus welchen Gründen aus, berührt dies den Anspruch des Künstlers auf die Gesamtgage nicht. Ein Veranstaltungsausfall ist dem Künstler schnellstmöglich schriftlich und telefonisch mitzuteilen
7. Beträgt die Entfernung zum Veranstaltungsort mehr als 1 Stunde Anfahrt, liegt es beim Dj zusätzlich eine Hotelzimmer- Pauschale in Höhe von regionalen Übernachtungspreisen (50€ -xxx€) zu verlangen. Es kann aber auch ein Hotelzimmer mit Frühstück incl. bewachtem Parkplatzes und “late Check out“ zur Verfügung gestellt werden.
8. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht in Einbeck
9. Es wird vom DJ keinerlei Haftung für Sach- und/oder Personenschäden übernommen. Der Künstler übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum des Veranstalters. Spätester Beginn der Veranstaltung ist 20.00 Uhr.
10. Die technische Ausstattung ist für den DJ Betrieb ausgelegt. Bei Auftritten von externen Künstlern ist eine Absprache vor der Veranstaltung mit dem gebuchten DJ zu treffen. Sollte die Veranstaltung aus einem vom Künstler nicht zu verantwortendem Grunde vorzeitig beendet werden so ist die vereinbarte Basisgage dennoch in voller Höhe zu zahlen.
11. Der Veranstalter verpflichtet sich sämtliche Genehmigungen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, einzuholen. ( zb GEMA , Ausschankgenehmigung) Der Dj besitzt eine aktuelle GEMA Lizenz.
12. Sollte einer der Punkte rechtswidrig oder nicht gültig sein, so bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt. Der betreffende Punkt wird einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung, im Sinne des betreffenden Punktes, ersetzt.